Wechselkennzeichen

Am 01.07.2012 wurde das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Das heißt, es dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit einem Nummernschild gefahren werden. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Wechselelement und einem festen Teil das an dem jeweiligen Fahrzeug angebracht ist. Vor jeder Fahrt muss das Wechselelement auf das genutzte Fahrzeug angebracht werden.

Wechselkennzeichen können für die Fahrzeugklassen M1, L und O1 genutzt werden.

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