Kurze Kennzeichen
Sind kurze Kennzeichen erlaubt? Für manch einen ist das mehr als nur ein Nummernschild welches kleiner als andere ist. Teilweise geht diese Liebe sogar so weit, dass man sich ihretwegen vor Gericht verantworten muss (wie zuletzt bei einem Streit um ein Kennzeichen vor dem Augsburger Verwaltungsgericht).
Oft jedoch ist die Verwirrung groß, wenn es darum geht, ob sie verboten sind bzw. wie man ein solches Kennzeichen überhaupt bekommen kann.
Leider ist die Verbots-Frage nicht mit einem einfachen Ja bzw. Nein zu beantworten und darüber hinaus spielt auch ein bisschen das Glück eine Rolle. Denn über die Vergabe eines solchen Kennzeichens entscheidet immer einer der 12.000 Angestellten deutscher Zulassungsstellen in Deutschland.
Grundsätzlich werden kurze Kennzeichen für Sonderfälle zurückgehalten. Darunter fallen meistens Kraftfahrzeuge, für die kein langes Nummernschild infrage kommt, wie Motorräder oder Kraftfahrzeuge von amerikanischen Herstellern.
Es wäre jedoch nicht Deutschland, wenn es nicht auch hier wieder versteckte Regeln gäbe… Denn Umbaukosten von bis zu 150 € gelten als „vertretbar“ und daher kann ein Umbau vorgeschrieben werden, wenn man denn mit seinem Fahrzeug auf die Straße will.
Vorsicht: Das Straßenverkehrsamt vergibt nicht nur Kennzeichen, sie dürfen diese auch wieder einziehen!
Neuerdings gibt es von Zulassungskreis zu Zulassungskreis Änderungen – z.B. wurde in einigen Kreisen rund um Frankfurt festgelegt, dass kurze Kennzeichen für alle Autos freigeben werden dürfen.
Kurze Kennzeichen erlaubt?
Wenn ihr genaueres über die Maße wissen möchtet, schaut bei uns in der Kategorie „Schildergrößen“ rein. Darüber hinaus werden wir immer wieder die Kategorie „Erfahrungsberichte“ aktualisieren und interessante Informationen rund um das kurze Nummernschild posten.
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